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Firmenfitness & BGF

GEHT ES IHREN MITARBEITERN GUT?

Gesunde Mitarbeiter – gesunde Firma

So könnte ich Firmen-Fitness in einem Satz zusammenfassen. Erfahren Sie hier, was das im Einzelnen bedeutet und welche finanziellen, steuerlichen und auch produktiven Vorteile Firmen-Fitness mit sich bringt.

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Der Druck steigt

Der Wettbewerb ist in allen Branchen intensiver geworden.  Anfragen und Aufträge müssen von heute auf morgen erledigt werden. Der psychische und auch körperliche Druck ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und damit die körperliche und geistige Belastung. Das spüren nicht nur älteren Mitarbeiter, auch die jüngeren haben immer öfter mit massiven gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen.

Immense Kosten durch krankheitsbedingte Ausfälle

Krankheitsbedingte Ausfälle in den Firmen nehmen weiter zu. Bereits der Ausfall eines einzelnen Mitarbeiters kann in Firmen zu massiven Problemen führen. Nicht selten verfügt nur ein Mitarbeiter über das Wissen und Knowhow für wichtige Funktionen oder Bereiche des Betriebes. Zum Ausfall der Arbeitsleistung des Mitarbeiters kommt die zusätzlich finanzielle Aufwendung für den Ersatzmitarbeiter, der zwar die fehlende Arbeitsleistung, aber nicht das Wissen ersetzen kann.

Vorteile durch Firmen-Fitness

Ihr Firmen-Fitness-Programm im BODY-GYM Plattling bringt Ihren Mitarbeitern und auch Ihnen viele gesundheitliche Vorteile und damit positive Veränderungen für das Betriebsklima Ihres Unternehmens. Die positiven Ergebnisse im Bereich der Gesundheit, des Krankenstandes und des Betriebsklimas kann ich Ihnen aufzeigen. Was und wie viel Sie dafür investieren, entscheiden Sie selbst.

Was sind Sie bereit, zu investieren?

Ein wesentlicher Punkt für das Interesse Ihrer Mitarbeiter an einem Firmen-Fitness-Programm ist die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers. Eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung spielen die steuerlichen Möglichkeiten, wie Sie Ihr Firmen-Fitness-Programm gelten machen können, ohne dass dies sozialversicherungspflichtig wird.

GESUNDHEITSFÖRDERNDE MASSNAHMEN § 3 NR. 34 EST

Sie können als Arbeitgeber ihren Beschäftigten gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten oder Kurse zur Gesunderhaltung bezuschussen. 

Mit dem BODY-GYM BGF System sind Beträge bis zu 600 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr möglich (§3 Nr. 34 EStG), die weder einen geldwerten Vorteil darstellen, noch den steuerbegünstigten Sachbezug nutzen.

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